Rechtsprechung
StGH Hessen, 05.12.1990 - P.St. 1041 |
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Beschwerde
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Verfahrensgang
Rechtsprechung
StGH Hessen, 11.06.1986 - P.St. 1041 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- StGH Hessen, 10.01.1990 - P.St. 1081
Wahl der Mitglieder des StGH Wiesbaden durch Wahlmänner mit Verf HE Art 130 Abs 2 …
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Eingabe vom 28. November 1988 gegen die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 1986 - P.St. 1041 - und 9. Dezember 1987 - P.St. 1069 -.Außerdem hätten an der Entscheidung in dem Verfahren über ihren ersten Wiederaufnahmeantrag entgegen den gesetzlichen Bestimmungen sieben Mitglieder des Staatsgerichtshofs mitgewirkt, die auch in dem Ausgangsverfahren - P.St. 1041 - mitentschieden hätten.
Darüber hinaus seien die Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die bereits in den Verfahren P.St. 1041 und P.St. 1069 über den Verfahrensgegenstand entschieden hätten, nach § 15 StGHG von der Ausübung der Ämter als Mitglieder des Staatsgerichtshofs in dem anhängigen Verfahren ausgeschlossen.
die Beschlüsse des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 11. Juni 1986 - P.St. 1041 - und vom 9. Dezember 1987 - P.St. 1069 - sowie die Bescheide der ... ... vom 22. November 1984 und vom 30. Mai 1985 aufzuheben und die ... zur Vollziehung der Vollstreckungsverpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 1984 - III OE 67/82 - zu verpflichten, der ... die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und die Strafverfolgung wegen Verfassungsbruchs gemäß Art. 147 Abs. 2, §§ 38 f. StGHG gegen Mitglieder des Staatsgerichtshofs zu erzwingen.
Soweit die Antragstellerin die Aufhebung der Beschlüsse des Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 1986 - P.St. 1041 - und vom 9. Dezember 1987 - P.St. 1069 - beantragt, ist der Antrag unzulässig.
Der weitergehende Antrag, die Bescheide der ... aufzuheben und die Stadt... zur Vollziehung der Vollstreckungsverpflichtung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 1984 zu verpflichten, scheitert an der Rechtskraft des Beschlusses des Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 1986 - P.St. 1041 -.
- StGH Hessen, 09.12.1987 - P.St. 1069
Nichtigkeitsklage; Wiederaufnahme
Die Antragstellerin begehrt die Wiederaufnahme des durch Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 1986 beendeten Grundrechtsklageverfahrens P.St. 1041.Der Staatsgerichtshof wies die Grundrechtsklage mit Beschluß vom 11. Juni 1986 - P.St. 1041 - als unzulässig zurück und führte zur Begründung aus, die Antragstellerin habe entgegen der Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - StGHG - nicht zuvor die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt.
b) Restitutionsgründe kommen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens P.St. 1041 schon grundsätzlich nicht in Betracht.
Rechtsprechung
StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1041 |